14 Tipps für eine unvergessliche Einweihungsfeier

Es ist endlich geschafft: Sie haben Ihr Traumhaus/Wohnung/Studio/Loft gefunden. Die Möbel sind eingezogen und die Kisten sind ausgepackt. Gibt es einen besseren Zeitpunkt zum Feiern?

Hier finden Sie alles, was Sie über die Ausrichtung Ihrer ersten Einweihungsparty wissen müssen, von der Planung bis zur Nachbereitung.

10 Sprüche zum Einzug

Wir alle kennen die Situation. Jemand aus unserem Freundeskreis zieht in eine neue Wohnung und veranstaltet eine gebührende Einweihungsparty. Selbstverständlich bringt man dazu Geschenke und eine Karte mit. Klassische Einweihungsgeschenke gibt es genügend: Pflanzen, Brot und Salz oder ein Präsentkorb. Aber was schreibt man eigentlich auf die zugehörige Karte?

Wir haben die besten Sprüche zum Umzug für Sie zusammengestellt

Anschreiben – So bekommen Sie bei Interesse jede Wohnung!

Klotzen statt Kleckern: Wenn Sie sich um eine Wohnung bewerben, sollten Sie viele Kopien mitbringen. Jeder Vermieter möchte für seine Wohnung den perfekten Bewerber bekommen. Ein guter, erster Eindruck ist wichtig; geeignete Dokumente zeigen Sie als Mieter, der Zahlungen pünktlich leistet. Eine gut vorbereitete Bewerbungsmappe erhöht Ihre Chancen auf dem heiß umkämpften Wohnungsmarkt enorm. Unsere ultimativen Tipps für die Wohnungssuche sagen Ihnen, worauf Vermieter, Immobilienmakler und Verkäufer Wert legen.

Zweitwohnsitz anmelden: Regeln, Pflichten und Fristen

In Deutschland bewohnen viele Bürger zwei Wohnungen gleichzeitig. Selten handelt es sich hier um superreiche, die Ferienwohnungen im ganzen Land halten. Es ist vielmehr eine Möglichkeit für Arbeitnehmer, Ihre Nerven und auch Lebenszeit, die beim täglichen Weg in die Arbeit buchstäblich auf der Strecke bleibt, zu sparen und sinnvoller zu nutzen. Daher kann man besonders bei Pendlern häufig beobachten, dass viele eine Wohnung am Arbeitsplatz unterhalten und am Wochenende Ihre Wohnung in der Heimat bewohnen. So lassen sich alte Freundschaften und feste Familienbunde erhalten, während man gleichzeitig auf eine Karriere in einer anderen Stadt nicht verzichten muss. Jedoch stellt sich die Frage, ob beide Wohnungen angemeldet werden müssen und wenn ja, welche der Wohnungen als Haupt- und welche als Zweitwohnung gilt. Wo liegt überhaupt der Unterschied zwischen Haupt- und Zweitwohnsitz und wieso sollte hier überhaupt einer gemacht werden?

Zimmer kühlen trotz Sommerhitze!

Die Sonne verwandelt Ihre Wohnung im Sommer in eine Sauna? Während einer Hitzewelle gilt es, die Zimmer zu kühlen. Am besten erledigt eine Klimaanlage diese Aufgabe. Der Kauf einer AC-Anlage kommt für Sie nicht in Frage? In diesem Fall helfen Ihnen unsere Tipps und Tricks dabei, immer einen kühlen Kopf zu bewahren. Informieren Sie sich über preisgünstige Techniken, die Temperaturen senken.

Wohnungsreinigung beim Auszug: Fegen oder fegen lassen?

Endlich sind alle Sachen eingepackt und im Transporter verstaut. Bevor Sie sich endgültig von Ihrer alten Wohnung verabschieden dürfen, gilt es noch zwei Hürden zu überwinden: Die Wohnungsreinigung und das Übergabeprotokoll. Der Zustand der Wohnung muss ‚besenrein’ sein, um den Anspruch des Gesetzgebers zu erfüllen und eine Rechnung des Vermieters für die Wohnungsreinigung zu vermeiden. Was bedeutet besenrein genau? Wollen Sie selbst putzen oder putzen lassen? Informieren Sie sich hier.

Wasser anmelden: Was Sie beim Umzug beachten müssen

Was für Millionen Menschen auf der Welt nicht selbstverständlich ist, gehört für Bundesdeutsche zum Alltag: sprudelndes, sauberes Wasser rund um die Uhr, aus allen Wasserhähnen. Möchten Sie nach dem Umzug gern bei einem heißen Bad entspannen? In diesem Fall sollten Sie rechtzeitig sicherstellen, dass die Wasserversorgung in Ihrem neuen Heim funktioniert. Mieter haben es in diesem Fall meist gut: Die Wasserversorgung ist in der Regel Sache des Vermieters.

Das sollten Sie bei Zwischenmiete beachten

Endlich! Ihr Arbeitgeber schickt Sie für ein halbes Jahr in die Niederlassung im Ausland. Oder haben Sie endlich genügend Geld für Ihre Weltreise gespart? Wenn Sie Ihre Wohnung für eine begrenzte Zeit verlassen, bietet sich eine Zwischenmiete an. Sie spart Ihnen viel Geld und ermöglicht Ihnen, in Ihr Zuhause zurückzukehren. Seit einigen Jahren werden kurzfristige Zwischenmieten auch in Deutschland immer beliebter. Portale wie Airbnb und online Kleinanzeigen ermöglichen es, mit dem tage- oder wochenweisen Untermieten Ihre Haushaltskasse aufzufüllen. Bei allen Formen von Zwischenmieten gilt es, die rechtlichen Regelungen zu kennen und einzuhalten – ansonsten liefern Sie Ihrem Vermieter einen Grund für fristlose Kündigung. Informieren Sie sich, wie Sie sich und Ihre Wohnung auf eine Zwischenmiete vorbereiten und wie Sie einen korrekten Untermietvertrag aufsetzen.

Umzugskostenpauschale

Sie kennen bestimmt den Spruch: Dreimal umgezogen ist einmal abgebrannt. Doch trotz der teilweise hohen Kosten muss ein Umzug nicht dazu führen, dass Sie danach im umgangssprachlichen Sinne “abgebrannt” sind. Falls Sie für die Karriere umziehen, können Sie alle anfallenden Belastungen von der Steuer absetzen – solange Sie Ihre Ausgaben belegen können. Sogenannte ‚sonstige Ausgaben’ können Sie mit Hilfe der Umzugskostenpauschale ohne Belege steuerlich geltend machen. Hier informieren wir Sie ausführlich.

Vermieterbescheinigung – Wichtiges Formular zur Ummeldung

Bei einem Umzug in eine neue Wohnung ist es in Deutschland nach dem Bundesmeldegesetz verpflichtend, dass eine Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt vorgenommen wird. In dieser Meldebehörde werden alle Bürger mit deren aktuellem Wohnsitz erfasst. Um einen Wohnsitz um- oder anzumelden, gilt eine Frist von zwei Wochen ab Mietbeginn. Stellen Sie sicher, dass Sie sich innerhalb dieser Frist beim Einwohnermeldeamt mit den nötigen Dokumenten melden, damit der Prozess reibungslos ablaufen kann. Verpassen Sie die Fristgerechte Anmeldung, können Bußgelder auf Sie zukommen. Um diesen Vorgang abzuschließen, sind verschiedene Formulare notwendig. Dazu gehört unter anderem die sogenannte Vermieterbescheinigung. Diese bescheinigt Ihnen, dass Sie tatsächlich an der angegebenen Adresse eingezogen sind.