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Sonntags Umzüge durchführen - klare Regelungen
Wenn Sie Ihren Umzug planen, sollten Sie daran denken, dass es grundsätzlich nicht gestattet ist, das Umziehen am Feiertag oder an einem Sonntag in Angriff zu nehmen. In diesem Zusammenhang soll auf das sogenannte Feiertagsgesetz verwiesen werden, das genaue Regelungen zu dieser Thematik enthält. Im § 4 des Feiertagsgesetzes sind diese Punkte exakt beschrieben.
Laut Feiertagsgesetz gibt es Tätigkeiten, die weder an Feiertagen noch an Sonntag erlaubt sind. Dabei handelt es sich hauptsächlich um aufschiebbare Vorhaben, die auch an einem normalen Wochentag ausführbar sind. Jedoch wird im Feiertagsgesetz auch beschrieben, dass unaufschiebbare Arbeitsvorhaben hinsichtlich der Erledigung landwirtschaftlicher oder häuslicher Aufgaben an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden dürfen.
Zu diesen unaufschiebbaren Arbeiten kann auch ein Umzug zählen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Sie haben nicht die Zeit, um Ihren Umzug unter der Woche zu erledigen? Wir von Movinga kümmern uns von der Planung bis zur Durchführung um Ihren Umzug, damit Sie sich entspannen können.
Bedingungen für den Umzug an einem Sonntag
Menschen, die mitten im Erwerbsleben stehen und deren Kinder möglicherweise in die Schule müssen, nutzen den Sonntag aus verständlichen Gründen gern zum Umziehen. Jedoch sollte hier einiges beachtet werden, damit es später nicht zu Problemen kommt. Denn wer Sonntags umziehen möchte, muss sich an spezielle gesetzliche Vorschriften halten.
Gesetzliche Vorschriften:
- Ein Umzug kann eine unaufschiebbare Arbeit sein, falls es Fristen gibt, die nicht überschritten werden dürfen.
- Am Sonntag unterliegen Umzugsfahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen einem Fahrverbot. Außerdem dürfen die Transporter laut § 30 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung nicht mit einem Anhänger kombiniert werden. Das Fahrverbot muss in der Zeit zwischen 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr eingehalten werden.
- Der Einsatz von Fahrzeugen für den Umzug am Sonntag ist stark eingeschränkt. Ein Kleintransporter ist aber erlaubt.
- Für Fahrzeuge, die lediglich aus einer Zugmaschine bestehen oder die zu den Sattelzugmaschinen gehören, gilt das Fahrverbot nicht. Dasselbe trifft auf den Schienen-Straßen-Güterverkehr zu, falls die zu überwindende Distanz 200 km nicht überschreitet.
- Beim Umziehen an einem Feiertag und am Sonntag muss das Bundes-Immissionsschutzgesetz beachtet werden, bei dem es um die Reduzierung von Geräuschen geht.
- Erschwerend für den Umzug an einem Sonntag kommt hinzu, dass handwerkliche Tätigkeiten, die mit viel Lärm verbunden sind, vermieden werden müssen.
- Hausordnungen zum Mietvertrag untersagen ebenfalls das lautstarke Bohren, Musik und Hämmern am Sonntag und am Feiertag.
- Kleintransporter dürfen an Sonntagen nur ohne zusätzlichen Anhänger unterwegs sein. Ansonsten kann ein Bußgeld von 120 Euro erhoben werden.
Diese Faktoren können einen Sonntagsumzug schon etwas erschweren. Werden die Wochentage für alle Vorbereitungen genutzt und es geht am Umzugstag selbst leise zu, steht einem Start ins neue Heim am Sonntag nichts im Weg.
Unser Tipp: Klingeln Sie doch vorab schonmal bei den neuen Nachbarn und warnen Sie sie vor eventuellen Unannehmlichkeiten während des Umzugs. Dies macht nicht nur einen Verantwortungsvollen ersten Eindruck, sondern gibt Ihnen gleich die Möglichkeit sich als neuen Nachbar vorzustellen.
Das Feiertagsgesetz betrifft nicht für alle Bundesländer gleich. Jedes Land hat hierzu konkrete Vorschriften, die beispielsweise im Land Brandenburg anders aussehen können als in Schleswig-Holstein. Deshalb ist es ratsam, sich vor dem Sonntagsumzug nochmal regional spezifisch zu erkundigen.
Umziehen am Feiertag - Die Einschränkungen
Wie beim Sonntagsumzug, so existieren auch für den Feiertagsumzug diverse Regelungen. Diese befassen sich ebenfalls mit den Ruhezeiten und dem Sonntagsfahrverbot. Fällt der Umzug beispielsweise auf einen Totensonntag oder auf einen Karfreitag, ist es aus Erwägungen der Pietät heraus nicht üblich umzuziehen. Außerdem tritt dann das generelle Verbot für Umzüge in Kraft.
Damit das Ein- und Ausladen mit einem Kleintransporter am Sonntag schneller abgewickelt werden kann, sollten Sie sicherstellen, dass Sie rechtzeitig eine Halteverbotszone vor Ihrem Haus einrichten lassen. Es ist sicher sinnvoll diese Halteverbotszone für den Umzug weit im voraus bei Ihrer Stadt zu beantragen, damit genügend Zeit für die Bewilligung bleibt und hier nichts schief geht. Eine Halteverbotszone muss bei der von der örtlichen Verwaltung beantragt und von ihr genehmigt werden.
Ruhezeiten an Sonntagen und Feiertagen werden im Mietrecht folgendermaßen eingeräumt:
- Samstags 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie ab 19.00 Uhr
- Sonntags, Feiertags über den gesamten Tag hinweg, wenn in der Hausordnung nichts anderes vereinbart wurde.
Stellen Sie Rücksichtnahme und Verständnis für Nachbarn bei einem Umzug am Sonntag an oberste Stelle, um in der alten Wohnung keine “verbrannte Erde” zu hinterlassen und einen guten Start in der neuen Wohnung sicherzustellen. Wenn der Umzugstag zuvor klar kommuniziert wurde, sind Hausnachbarn in der Regel etwas gelassener und zeigen sich einsichtig, falls sich das Möbeltragen doch etwas Geräuschintensiver gestaltet als erhofft. Dennoch sollte immer daran gedacht werden, dass der Sonntag eigentlich ein Ruhetag ist.
Häufig gestellte Fragen:
Wie lange darf ich am Sonntag umziehen?
Da je nach Ort und Bundesland gewisse Ruhezeiten zu beachten sind, sollten Sie vermeiden Ihrem Umzug von Mo – Fr: 13h – 15h und 22h – 07h, Sa: 13h – 15h und ab 19h abzuwickeln. Außerdem gilt es an Sonn- und Feiertagen eine ganztägige Ruhe einzuhalten.