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Strom und Gas
Die Versorgung mit Strom und Gas ist ein Grundrecht und für jeden Menschen heutzutage unverzichtbar. Daher bezieht jeder Haushalt automatisch seine Energie vom Grundversorger, falls noch nie ein Wechsel zu einem anderen Strom- oder Gasanbieter durchgeführt wurde. Diese Verträge sind unbefristet und haben immer eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Von daher ist ein Sonderkündigungsrecht in diesem Falle nicht nötig.
Anders verhält es sich bei befristeten Laufzeitverträgen, welche meist eine Laufzeit von 24 Monaten besitzen. Viele Strom- und Gasversorger bieten die Möglichkeit einer Sonderkündigung bei Umzug an. Ist das nicht der Fall, so kann der Vertrag nur dann gekündigt werden, wenn der neue Wohnort nicht im Zulieferungsgebiet liegt. Entsteht durch den Umzug ein höherer Grundpreis, kann generell in einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Hausratversicherung
Die meisten Besitzer einer Hausratversicherung werden diese auch nutzen wollen, wenn sie in ein neues Zuhause ziehen. Schließlich wird dabei nicht die Wohnung oder das Haus selbst versichert, sondern der Hausrat, welcher üblicherweise mit umzieht. Eine Sonderkündigung ist somit weder nötig noch möglich.
Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: wenn zwei Menschen, die beide eine Hausratversicherung besitzen, zusammenziehen. Unter dieser Voraussetzung darf die Police mit niedrigerer Versicherungssumme gekündigt werden. Bei einem Umzug ins Ausland ist es ebenso möglich, von einer Sonderkündigung Gebrauch zu machen.
DSL-Anschluss
Das größte Ärgernis brachten früher Kündigungen von Internetverträgen mit sich, da es sich bei diesen um Laufzeitverträge handelt, die meist eine Laufzeit von 24 Monaten aufweisen. Selbst im Falle eines Umzugs außerhalb des Anschlussgebietes des Anbieters konnte der Vertrag nicht gekündigt werden. Bei Umzug mit Übernahme des Vertrages wurde die Laufzeit oft automatisch auf 24 Monate verlängert.
Seit der Erneuerung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Jahr 2012 ist damit allerdings Schluss. Entscheidend ist, ob der Anbieter den Vertrag weiterhin genauso erfüllen kann wie bisher. Zieht man als DSL-Kunde außerhalb des Anschlussgebietes des bisherigen Anbieters, so kann der Vertrag vorzeitig mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Kann die vertraglich festgelegte Übertragungsrate am neuen Wohnort nicht beibehalten werden, ist eine Kündigung ebenso möglich. Zudem verlängert sich die Laufzeit nach einem Umzug nicht mehr automatisch.
Pech haben leider Personen, die zusammenziehen und dadurch zwei Internetanschlüsse in der gleichen Wohnung beziehen. Einen Rechtsanspruch gibt es in diesem Falle nicht, es bleibt dann nur auf die Kulanz des Anbieters zu hoffen. Sind beide Verträge vom gleichen Anbieter, lässt sich aber oft eine beiderseitige Lösung finden. Fragen Sie hier einfach Ihren Service berater um Rat und Unterstützung.
Handyverträge
Das Telekommunikationsgesetz greift auch bei Handyverträgen, auch wenn sich dabei seltener Probleme durch einen Umzug ergeben. Ein Umzug ins Ausland stellt dabei den einzigen möglichen Grund für eine Sonderkündigung dar und selbst dann kann der Vorgang problematisch sein. Die meisten Mobilfunkanbieter können ihren Dienst im Ausland anbieten und sehen dadurch keinen Verstoß gegen das TKG. Verbraucherschützer hingegen argumentieren, dass ein Kunde im Ausland oft mit höheren Gebühren zu rechnen hat und somit nicht die vertraglich vereinbarten Leistungen erhält. Oft bleibt dann nur auf ein kulantes Entgegenkommen zu hoffen.
Unser Tipp: Speichern Sie sich gleich bei Vertragsunterzeichnung Ihr mögliches Kündigungsfenster in Ihrem Kalender ab. So sind Sie auf der sicheren Seite, verpassen keine automatisierte Vertragsverlängerung mehr und können jedes Jahr neu entscheiden, ob Sie bei Ihrem Anbieter bleiben möchten oder nicht.
Kindertagesstätten
Aufgrund der hohen Nachfrage und teilweise langen Wartelisten für Kitaplätze zeigen sich Kindertagesstätten oft kulant, sodass eine Sonderkündigung beim Umzug der Eltern möglich ist. Ansonsten ist eine Sonderkündigung vertraglich meist an die Entfernung des neuen Wohnortes gebunden und bleibt bestehen, wenn der Kitabesuch für das Kind auch nach dem Umzug noch gewährleistet ist.
Fitnessstudios und Vereine
Im Fall von Fitnesstudios oder Vereinen besteht leider kein gesetzlich garantiertes Sonderkündigungsrecht, da es sich bei diesen Verträgen üblicherweise um Dauerschuldverhältnisse handelt. Ein Sonderkündigungsrecht kann aber in den AGB festgelegt sein. Aus wichtigem Grund, wie z. B. einem berufsbedingten Umzug, ist es dennoch oft möglich, ohne Frist zu kündigen. Falls Ihr Fitnessstudio eine Kette ist, die in Ihrem neuen Wohnort eine Filiale hat, versuchen Sie notfalls einen Transfer zu gleichen Konditionen zu verhandeln.
Sonderkündigungsrecht nutzen
Wenn von einer Sonderkündigung gebrauch gemacht werden kann, sollte diese in jedem Fall schriftlich auf dem Postweg erfolgen. Beim Versenden per Einschreiben erhalten Sie zudem eine Eingangsbescheinigung und können im Zweifelsfall nachweisen, dass eine Kündigung angekommen wurde. Informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Umzug bei ihrem Anbieter, ob ein Kündigungsrecht besteht. Idealerweise kündigen Sie Ihren Vertrag dann drei Monate im Voraus, sodass Ihr Anbieter genügend Zeit hat, auf Ihre Kündigung zu reagieren und ggf. automatische Zahlungsforderungen einzustellen. Der neue Vertragsanbieter sollte zudem über die persönliche Kündigung des alten Vertrags informiert werden, falls dieser einen Kündigungsservice anbietet. Damit lassen sich unnötige Verwirrungen vermeiden. Ein Umzug ins Ausland muss üblicherweise durch Meldebescheinigung, Mietvertrag oder Visum nachgewiesen werden.
Häufig gestellte Fragen:
Welche Sonderkündigungsrechte habe ich bei einem Umzug?
Gas, Wasser, Strom: Bei einem Grundversorger haben sie in der Regen eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Bei anderen Anbietern wurde die Möglichkeit zur Sonderkündigung vertraglich vereinbart und kann daher in den Geschäftsbedingungen nachgelesen werden. Internet & Telefon: Hier können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen, wenn der Anbieter den Vertragsbedingungen am neuen Wohnort nicht nachkommen kann. Hausratversicherung: Eine Hausratversicherung wird unabhängig vom Wohnort abgeschlossen. Bei einem Umzug müssen Sie also nur daran denken, der Versicherung Ihre neue Adresse mitzuteilen.