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Ummelden beim Bürgeramt
Am 1. November 2015 trat ein neues Meldegesetz in Kraft, das Ihnen eine Frist von zwei Wochen nach dem Wohnungswechsel einräumt, um sich anzumelden. Aufgepasst: Eine verspätete Anmeldung kann eine Strafgebühr nach sich ziehen. Die Höhe der Strafgebühr liegt hier im Ermessen des Sachbearbeiters, kann gesetzlich allerdings bis zu 1.000 €, in schweren Fällen sogar weitaus mehr betragen.
Wohnung abmelden
Das Abmelden einer Wohnung ist nur nötig, falls Sie ins Ausland ziehen oder von einer Zweit- in eine Hauptwohnung wechseln. Die meisten Bürgerämter stellen mittlerweile Formulare online zur Verfügung. Manche Gemeinden akzeptieren zudem einen formlosen Brief. Andere dagegen verlangen, dass Sie persönlich erscheinen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Kommune über die jeweilige Regelung.
Wohnung ummelden
Das neue Gesetz schreibt vor, dass Mieter beim Ummelden eine Bestätigung des Vermieters vorlegen müssen. Im wunderbar präzisen Behördendeutsch nennt sich das Wohnungsgeberbestätigung. Die meisten Gemeinden bieten das Ummeldeformular zum Herunterladen an.
Für den eigentlichen Prozess müssen Sie im Bürgeramt persönlich erscheinen. Falls Sie verhindert sind, können Sie einen Vertreter mit einer Vollmacht beauftragen. Wenn Sie mit Ehepartner und Kindern umziehen, reicht es, wenn eine Person die Ummeldung für alle erledigt.
Für die Ummeldung brauchen Sie neben Personalausweisen und Reisepässen auch die Geburtsurkunden der Kinder, Heiratsurkunde und Wohnungsgeberbestätigung oder Kaufvertrag einer Immobilie.
Wichtig: Das Ummeldeformular müssen Sie immer persönlich unterschreiben.
Termin für Ummelden nach Umzug und Kosten
In kleineren Städten ist es meist nicht nötig, einen Termin beim Bürgeramt zu vereinbaren. In größeren Städten sieht das vollkommen anders aus. Hier geht ohne Termin gar nichts. Die Bürgerämter von zum Beispiel Berlin sind so überlaufen, dass Sie manchmal monatelang auf einen Termin warten müssen. Allerdings gilt ein kostenloser, online vereinbarter Termin als Nachweis, dass Sie Ihre Meldepflicht erfüllt haben. Am besten informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Umzug, welche Bestimmungen an Ihrem neuen Wohnort zutreffen.
Die meisten Gemeinden verlangen keine Gebühren fürs Ummelden. In größeren Städten dagegen sollten Sie rund 10 Euro dafür einplanen. Wenn Sie Ihren Umzug mit Movinga buchen, können sie auch jederzeit Ihren persönlichen Umzugsberater über alle Informationen rund ums Ummelden fragen.
Zweitwohnung prüfen!
Manche Kommunen verlangen mittlerweile zum Teil saftige Steuern für Zweitwohnungen. Studenten sollten deshalb prüfen, ob es sich auszahlt, den Studienplatz als Hauptwohnsitz zu wählen. Schmankerl am Rande: Eine Reihe von Städten zahlen Studenten heute ein Begrüßungsgeld.
Wichtig: Jede Kommune regelt ihre Prozeduren unterschiedlich. Oft genügt jedoch ein Anruf oder ein Besuch der lokalen Webseite, um alle Anforderungen in Erfahrung zu bringen.
Ummelden des Fahrzeugs
Wichtig: Bringen Sie alle nötigen Dokumente mit, sonst verweigern die Sachbearbeiter das Ummelden.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alter Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (alter Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung durch siebenstellige eVB-Nummer
- Gültige TÜV-Bescheinigung und ASU-Bescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Sie können auch einen Helfer mit einer Vollmacht beauftragen, Ihren Wagen für Sie umzumelden.
Termine und Gebühren
Wie bei der Wohnungsummeldung empfiehlt sich ein Termin, wenn Sie Wartezeiten vermeiden wollen. In kleinen Gemeinden ist das meist nicht nötig. Hier können sie versuchen, die Wohnungs- und Fahrzeugummeldung gleichzeitig durchzuführen. In großen Städten wie Berlin sollten Sie jedoch auch hier nicht auf Ihr Glück setzen und möglichst vorausplanen.
Die Gebühr für die Ummeldung ohne Halterwechsel beträgt um die 30 Euro. Seit Anfang 2015 können Sie Ihre Nummernschilder nach einem Wohnungswechsel beibehalten. Falls Sie anderen Fahrern zeigen möchten, wo Sie daheim sind, sollten Sie die bisherigen Kennschilder zum Ummelden mitbringen und neue beantragen. Das kostet zwischen 10 und 40 Euro. Wenn Sie ein besonderes Nummernschild möchten, werden weitere Gebühren fällig (mindestens 10 Euro).
Adressänderung bekanntgeben
Natürlich müssen Sie Ihre neue Adresse auch allen Behörden, Vereinen und anderen Institutionen mitteilen, mit denen Sie zu tun haben. Am besten fangen Sie frühzeitig mit Ihrer persönlichen Liste an. Auf jeden Fall müssen Sie Ihre Adressänderung der Rentenversicherung, dem BAföG-Amt und, falls Sie Kindergeld beziehen, der Familienkasse mitteilen.
Ummeldung beim Finanzamt
Wenn Sie lediglich innerhalb einer Stadt und damit nicht in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes ziehen, erfährt dieses Ihre neue Adresse mit der nächsten Steuererklärung. Bei einem Umzug in eine andere Stadt muss eine Ummeldung von Ihnen beim neuen Finanzamt durchgeführt werden.
Ummeldung beim Jobcenter
Als Empfänger von Leistungen der Agentur für Arbeiten ist es wichtig, dass Sie sich so früh wie möglich ummelden. Damit vermeiden Sie, dass dringend nötige Leistungszahlungen ausfallen. Ihr altes Jobcenter leitet Ihre Akte automatisch an die neue Stelle weiter. Als Empfänger von Arbeitslosengeld II können Sie sich eventuell einen Umzug mit Hartz IV finanzieren lassen.
Telefon-, Kabelanschluss- und Internetanbieter
Für die rechtzeitige, unkomplizierte Bereitstellung der entsprechenden Anschlüsse, sollte die Ummeldung so bald wie möglich eingeplant werden.
Arbeitgeber
Eine sehr zeitnahe Ummeldung gilt ebenfalls für den Arbeitgeber, die Berufsschule und den Ausbildungsbetrieb, weil sich insbesondere bezüglich der Wege und der Versichertheit (Wegeunfall, Fahrtkosten) Änderungen ergeben.
TASSO-Zentrale
Kommt das eigene Haustier abhanden und wird als Fundtier abgegeben, kann der entsprechende Besitzer Dank der Ummeldung problemlos gefunden werden.
Ummeldung bei Banken und Sparkassen
Im Normalfall bietet Banken heutzutage einen einfachen Umzugsservice an. Diese Dienstleistung kann in vielen Fällen sogar problemlos online durchgeführt werden. Alternativ besprechen Sie die Ummeldung mit Ihrem persönlichen Berater.
Hier finden Sie eine kurze Liste möglicher Institutionen, bei denen Sie die Adressänderung bekanntgeben sollten
- Versicherungen
- Kredit- und Kundenkarten
- Kirchengemeinde
- Stromanbieter
- Vereine, Verbände, Mitgliedschaften
- Schule und Kindergarten
- Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements
- Tierarzt
Eine Hilfe bei der Adressänderung ist die kostenlose Umzugsmitteilung der Post. Wenn Sie das Formular online ausfüllen, ändert die Post Ihre Adresse automatisch bei allen Versicherungen, Banken und Institutionen, die sich in ihrer Datenbank befinden. Dabei werden nur Organisationen informiert, die Ihre alte Adresse bereits kennen. Die Adresse für Rundfunkgebühren können Sie ebenfalls online ändern.
Um garantiert nichts zu vergessen, nutzen Sie unsere Checkliste zur Adressänderung!
Nachsendeauftrag bei der Post nach dem Umzug
Verwechseln Sie die Umzugsmitteilung der Post nicht mit dem Nachsendeauftrag. Dabei schickt Ihnen die Post automatisch Briefe nach, die für Sie an der ehemaligen Adresse gelandet sind. Für Privatpersonen kostet der Nachsendeauftrag 19,90 Euro für sechs Monate und 24,90 Euro für ein ganzes Jahr.
Wenn Sie Ihre Wohnung wechseln, brauchen Sie außerdem neue Versorgungsunternehmen für Gas, Strom, Internet und Telefon. Mit Hilfe eines Vergleichsportals können Sie schnell den günstigsten Anbieter ermitteln.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie, wenn Sie Ihren Umzug mit Movinga buchen, jederzeit Ihren persönlichen Umzugsberater kontaktieren. Sie können uns werktags bis 21 Uhr und am Samstag und Sonntag bis 18 Uhr telefonisch erreichen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Ummelden nach Umzug:
Wann muss ich mich nach einem Umzug in der Stadt anmelden?
Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen im Einwohnermeldeamt Ihrer neuen Stadt anmelden. Außerdem sollten Sie auch Ihre Versicherungen und der Familienkasse über Ihre neue Adresse informieren.
Wann muss ich mein Auto nach einem Umzug ummelden?
Bei einem Umzug müssen Sie auch ihr Auto bei der verantwortlichen Zulassungsstelle ummelden. Diese Ummeldung kann erst nach Ihrer Anmeldung im Einwohnermeldeamt geschehen, da sich Ihr neuer Wohnort aus Ihrem Personalausweis oder Ihrer Meldebescheinigung ergeben muss.