Inhaltsverzeichnis:
- 1. Wozu dient die Vermieterbescheinigung?
- 2. Welche Daten müssen in der Bescheinigung enthalten sein?
- 3. Welche Unterlagen werden beim Ummelden benötigt?
- 4. Wie funktioniert die elektronische Vermieterbescheinigung?
- 5. Was droht bei einem Verstoß?
- 6. Ohne Mietvertrag in der Stadt anmelden
- 7. Häufig gestellte Fragen
Wozu dient die Vermieterbescheinigung?
Mit der Vermieterbescheinigung sollen Scheinanmeldungen ausgeschlossen werden. Das heißt, Personen müssen ihre Wohnanschrift angeben, damit der tatsächliche Bezug von Wohnraum nachprüfbar ist. Wohnanschriften sind daher nur für die Personen verbindlich, die tatsächlich dort wohnen. Einerseits lassen sich Personen entsprechend einer festen Adresse leichter auffinden – das kann beispielsweise bei der Suche nach Kriminellen oder Angehörigen der Fall sein – andererseits können Überschreitungen von Fristen besser festgestellt werden. Außerdem lassen sich nicht wahrheitsgemäße Umzüge auf diese Weise unterbinden.
Seit Ende 2015 ist es nicht mehr möglich, eine Wohnungsanmeldung oder die Ummeldung eines Wohnsitzes ohne Vermieterbescheinigung im Rahmen einer Neuregelung durchzuführen. Durch eine Vermieterbescheinigung erhalten Mieter eine schriftliche Bestätigung durch ihren Vermieter, dass den Einzug in ein Mietobjekt feststellt.
Die Vorlage der Vermieterbestätigung ist in elektronischer (beispielsweise als E-Mail) oder in schriftlicher Form beim Einwohnermeldeamt möglich.
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Welche Daten müssen in der Bescheinigung enthalten sein?
Vor dem Termin im Einwohnermeldeamt sollten Sie sicher gehen, dass Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt beisammen haben. Achten Sie auch darauf, dass alle benötigten Daten aus dem ausgefüllten Formular hervor gehen. Nichts ist ärgerlicher, als von einem Termin auf dem Amt wieder nach Hause geschickt zu werden, weil Sie nicht alle benötigten Dokumente vorlegen konnten. Der Inhalt einer Vermieterbescheinigung sieht folgendermaßen aus:
- Vor- und Zuname des Vermieters und dessen Anschrift
- Angabe über das Mietverhältnis mit dem Datum des Einzugs oder des Auszugs
- Adresse der Mietwohnung
- Vor- und Nachname der meldepflichtigen Mieter
- Unterschrift des Vermieters
In vielen Fällen haben die Makler oder Vermieter bei Zustandekommen des Mietvertrages schon eine solche Vermieterbescheinigung dabei. Anderenfalls müssen sich die neuen Mieter selbst beim Vermieter darum kümmern. Im Internet werden dafür schon vorgefertigte Muster angeboten. Dieses Schriftstück wird gemeinsam mit anderen Unterlagen beim Einwohnermeldeamt vorgelegt.
Welche Unterlagen werden beim Ummelden benötigt?
Um den Termin für die Ummeldung in Ihrer neuen Stadt so effizient wie möglich zu gestalten, sollten Sie vorab einen Termin vereinbaren. Viele Ämter haben hierfür bereits digitale Lösungen, sodass Sie diesen ganz bequem online buchen können. Ansonsten sollten Sie versuchen telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Kümmern Sie sich außerdem darum, Ihre Dokumente vor dem Besuch im Einwohnermeldeamt vollständig und ausgefüllt zusammen zu haben. Benötigt werden hier:
- Personalausweise aller anzumeldenden Personen (Familienmitglieder)
- Reisepässe
- Ausgefülltes, unterschriebenes Meldeformular
- Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbescheinigung genannt) – dieses Formular wird nur bei Bezug einer Mietwohnung verlangt
Wie funktioniert die elektronische Vermieterbescheinigung?
Um die Bestätigung Ihres Vermieters nach Ihrem Einzug zu erhalten, gibt es zwei Varianten, die vom Einwohnermeldeamt akzeptiert werden. Sie kann klassisch mit einem schriftlich ausgefüllten Formular erfolgen, welches Sie als Mieter zu Ihrem Termin auf dem Amt in Ihrer neuen Stadt mitbringen müssen. Eine weitere Variante ist die digitale Übermittlung der benötigten Daten seitens Ihres Vermieters. Bei der elektronischen Vermieterbescheinigung werden die benötigten Daten digital an das Einwohnermeldeamt übermittelt. Zur Ummeldung benötigen Sie als Mieter statt dem ausgefüllten Formular dann lediglich den Bescheinigungscode als Zuordnungsmerkmal.
Was droht bei einem Verstoß?
Vermieter müssen die Bescheinigung schriftlich, wahrheitsgemäß und mit den richtigen Angaben ausstellen. Die Vermieter haben maximal zwei Wochen Zeit dafür, ansonsten müssen sie mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Die verhängten Bußgelder können bis zu 1.000 Euro betragen. Die Ausstellberechtigung einer Vermieterbestätigung hat nur der Vermieter selbst oder eine von diesem beauftragte Vertretung.
Weigert sich der Vermieter, eine Vermieterbestätigung zu erstellen, gilt das ebenfalls als Ordnungswidrigkeit. Dasselbe trifft auf eine scheinbare Vermieterbescheinigung zu.
Seit dem November 2016 ist es nicht mehr Pflicht, dass die Wohnungsgeber den Mietern den Auszug schriftlich zu dokumentieren haben. Lediglich der Einzug muss angegeben sein. Ziehen Mieter ins Ausland um, dann ist der Auszug mit der Adresse der vorherigen, verlassenen Wohnung persönlich bei der Meldestelle anzuzeigen.
Ohne Mietvertrag in der Stadt anmelden
Wenn man mitten im Umzugsstress ist, können schon einmal einige Dokumente in verschiedenen Kisten verschwinden. Besonders ärgerlich ist dies allerdings, wenn Sie diese Dokumente für verschiedene Termine nach Ihrem Umzug benötigen. Glücklicherweise gehört der neue Mietvertrag nicht zu den Dingen, die beim Ummelden in der Stadt vorgelegt werden müssen. Hier reicht die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung um zu bestätigen, dass Sie in das angegebene Mietobjekt eingezogen sind. Somit können Sie sich selbst bei einem mündlich geschlossenen Mietvertrag problemlos im Einwohnermeldeamt fristgerecht anmelden.
Häufig gestellte Fragen:
Was ist eine Vermieterbescheinigung?
Eine Vermieterbescheinigung bzw. Wohnungsgeberbescheinigung wird dem Mieter bescheinigt, dass er tatsächlich aus der angegebenen Wohnung ein- bzw. ausgezogen ist. Der Grund für die im Einwohnermeldeamt bei An- bzw. Ummeldung benötigten Vermieterbescheinigung ist die Verhinderung von Scheinanmeldungen.
Wer stellt eine Vermieterbescheinigung aus?
In der Regel stellt der Vermieter Ihrer Wohnung auf Anfrage eine Vermieterbescheinigung aus, damit Sie sich damit beim Einwohnermeldeamt in Ihrer Stadt anmelden können. Dies sollte innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug geschehen.
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