Checkliste für die erste gemeinsame Wohnung

Sie haben den großen Schritt gewagt und sind bereit für die erste gemeinsame Wohnung? Jetzt gilt es, dieses mutige Vorhaben in die Tat umzusetzen. Wie bei jedem Umzug, sind Tausende von Kleinigkeiten zu beachten. Der Umstand, dass aus zwei getrennten Wohnungen ein Heim entstehen soll, erschwert diesen Prozess. Damit alles reibungslos funktioniert und Ihr euren Umzug planen könnt, haben wir die ultimative Checkliste für die erste gemeinsame Wohnung entworfen – mit detailliertem Zeitplan.

Vor dem Umzug

Drei bis sechs Monate vor dem Umzug

Planung ist bei der ersten gemeinsamen Wohnung enorm wichtig. Je mehr Sie frühzeitig über die Einrichtung der neuen Wohnung sprechen, desto größer ist die Chance, voller Vorfreude ins neue Heim einzuziehen. Scheuen Sie sich nicht, schwierige Fragen, beispielsweise die Finanzen, auszudiskutieren. Offenheit ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Beziehung. Wenn Sie es jetzt nicht schaffen, direkt Probleme anzusprechen, wann dann? Rechtliche Fragen, wie Mietvertrag und Versicherungen, sollten Sie ebenfalls im Vorfeld des Umzugs regeln.

  • Besprechen Sie, wie groß Ihre Wohnung sein muss.
  • Klären Sie die Art des Mietvertrags: Zwei Hauptmieter oder ein Haupt- und ein Untermieter?
  • Regeln Sie die Kostenverteilung: Zahlen beide gleich viel oder verdient ein Partner so viel mehr, dass er den anderen finanziell unterstützt?
  • Klären Sie offene Fragen bei Ihrer Hausratsversicherung und legen Sie Ihre Haftpflichtversicherung zusammen.
  • Legen Sie eine Inventarliste an und reden Sie darüber, wer was zu der gemeinsamen Wohnung beisteuert. Wollen Sie überflüssige Möbel verkaufen oder einlagern? In der Regel brauchen Sie nur eine Waschmaschine und einen Kühlschrank. Behalten Sie das bessere Gerät.
  • Lesen Sie ihre alten Mietverträge gut durch und informieren Sie sich über etwaige Schönheitsreparaturen beim Auszug. Dieser Posten wird bei der Berechnung der Umzugskosten oft vergessen.
  • Legen Sie einen Ordner an, in dem Sie alle Quittungen für den Umzug sammeln.

Einen Umzug aus privaten Gründen können Sie nicht von der Steuer absetzen. Aber vielleicht ist Ihre neue Wohnung näher an der Arbeitsstelle? In diesem Fall können Sie Umzugskosten von der Steuer absetzen!

  • Sie haben Kinder? Suchen Sie rechtzeitig neue Kindergärten und Schulen und informieren Sie sich, welche Anforderungen ein Umzug mit Kindern mit sich bringt.
  • Ein Haustier zieht mit um? Organisieren Sie den Umzug mit Hund oder Katze
  • Klären Sie die Stromversorgung: Der Wechsel eines Stromanbieters kann sich bis zu zehn Wochen hinziehen. Informieren Sie sich rechtzeitig über den günstigsten Anbieter für Ihre neue Wohnung.

Zwei Monate bis zum Umzug

Der große Termin naht. Nun gilt es, den eigentlichen Umzug konkret anzupacken.

  • Messen Sie alle Transportwege (Türen, Aufzüge, Treppenhäuser) aus und prüfen Sie, dass Ihre Möbelstücke nicht zu groß sind. Ansonsten müssen Sie oder Ihre Umzugshelfer diese vor dem Transport in Einzelteile zerlegen.
  • Sie sind sich nicht sicher, ob Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen oder den Umzug selbst durchführen wollen? Überschlagen Sie die Gesamtkosten, um eine Entscheidung zu treffen.
  • Kündigen Sie rechtzeitig alle Mitgliedschaften, die Sie nicht mehr brauchen, um hier unnötige Kosten zu sparen (z.B. Fitness-Studio).
  • Falls Sie nicht all Ihre Möbelstücke mit in die neue Wohnung nehmen können, führen Sie spätestens jetzt eine Entrümpelung durch oder spenden Sie was Sie nicht mehr brauchen können.
  • Sprechen Sie mit Ihren Arbeitgebern über Sonderurlaub für Ihren Umzug.

Falls Sie sich für ein Umzugsunternehmen entschieden haben, kontaktieren Sie dieses und stellen Sie sicher, dass beide Umzüge in einem Zug durchgeführt werden. Der Umzugsrechner von Movingaberechnet Ihnen in nur wenigen Klicks ein unverbindliches Umzugsangebot. Außerdem helfen unsere kompetenten Umzugsberater Ihnen gerne telefonisch weiter.

Ein Monat bis zum Umzug

  • Suchen Sie nun einen neuen Anbieter für Telefon, Internet und Fernsehen und schließen Sie die Verträge ab, so dass Sie bereits beim Einzug versorgt sind.
  • Vergewissern Sie sich, dass Kinder und Haustiere während des Umzugs betreut werden. Falls Sie keinen professionellen Umzugsservice in Anspruch nehmen, vergessen Sie nicht, Ihren eigenen Transport zu organisieren.
  • Verbrauchen Sie eingefrorene Lebensmittel.
  • Buchen Sie Hilfskräfte für den Umzug, falls Sie den Umzug in Eigenregie durchführen.
  • Organisieren Sie Umzugskartons oder bestellen Sie diese bei Movinga, falls Sie sie noch nicht beim Umzug gebucht haben.
  • Informieren Sie sich über den Transport der Waschmaschine und anderer sperriger Güter.
  • Regeln Sie, was Sie mit überflüssigen Elektrogeräten machen – entrümpeln, verschenken oder verkaufen.

Günstige Angebote für Strom, Gas oder Internet finden Sie auf unserer Seite zum Thema Tarifwechsel.

Zwei Wochen vor dem Umzug

Jetzt geht es ans Eingemachte. Um unnötige Kosten zu vermeiden, melden Sie sich bei allen Diensten, bei denen Sie Konten schließen müssen und die beim Umzug Meßwerte ablesen müssen:

  • Telekommunikation, Fernsehen, digitale Serviceunternehmen
  • Strom-, Gas- und Ölversorgung
  • Wasserversorgung
  • Kreditkarten, Kundenkarten, Kreditkartenschutz
  • Neue Adresse bei Ratenkäufen angeben
  • Ärzte über den Umzug informieren
  • Versicherungsgesellschaften und Vereinen die neue Adresse mitteilen
  • Familie und Freunden per E-Mail, Anruf oder Karte über die neue Adresse informieren

Eine Woche vor dem Umzug

  • Tauschen Sie alle Telefonnummern mit Ihren Umzugshelfern aus.
  • Packen Sie nun ihre Umzugskartons oder buchen Sie das Ein- und Auspacken Ihrer Umzugskartons bei Movinga dazu. Vergessen Sie bitte nicht, die Umzugskartons ordentlich zu beschriften. Vergewissern Sie sich, dass alle Kartons in den Transporter passen.
  • Informieren Sie alte und neue Nachbarn über das Datum Ihres Umzugs.
  • Stellen Sie einen Nachsendeauftrag bei der Post.
  • Organisieren Sie Verpflegung für sich selbst und Ihre Umzugshelfer.
  • Klären Sie die Frage der Wohnungsreinigung. Falls Sie sich zu diesem Zeitpunkt gestresst fühlen, haben Sie noch Zeit, Reinigungskräfte für die Endreinigung zu organisieren. Unsere Umzugsberater helfen Ihnen gerne, hilfreiche Hände zu finden.

Zwei Tage vor dem Umzug

In diesen Tagen müssen Sie zwei Wohnungen bewältigen. Sie können dies entweder gemeinsam tun oder getrennt.

  • Tauen Sie Eisfächer oder Gefrierschränke ab und bereiten Sie Ihren Kühlschrank auf den Umzug vor.
  • Nehmen Sie Vorhänge und Jalousien ab. 

Am Tag vor dem Umzug

  • Bereiten Sie Ihre Waschmaschine auf den Umzug vor. Lassen Sie das Wasser ablaufen, sichern Sie die Trommel und verankern Sie die Tür.
  • Packen Sie eine Tasche mit Dokumenten und Gegenständen, die Sie jederzeit brauchen, zum Beispiel Führerscheine, Ausweise, Straßenkarten.
  • Stellen Sie Reinigungsmittel für die Wohnungsreinigung und Snacks in gesonderten Kartons bereit. Putzen Sie Küche und Badezimmer.
  • Packen Sie einen Koffer mit Kleidung und Kosmetika für die nächsten zwei Tage. So vermeiden Sie Stress beim Auspacken.
  • Packen Sie ein Überlebenspaket für die ersten Tage in der neuen Wohnung

Am Tag des Auszugs

  • Sorgen Sie nach dem Abtransport der Möbel für einen besenreinen Zustand der Wohnung.
  • Fertigen Sie ein Übergabeprotokoll an.
  • Schließen Sie Türen und Fenster und übergeben Sie die Wohnungsschlüssel an den Vermieter.

Nach dem Umzug:

Ummelden

Nach vollbrachtem Umzug gibt Ihnen der Gesetzgeber zwei Wochen Zeit, Ihre Adresse beim Bürgeramt umzumelden. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Kfz ummelden und gegebenenfalls neue Kennzeichen besorgen.

Urlaub

Sie haben den Umzug geschafft und sind glücklich im neuen Heim? Gönnen Sie sich eine Auszeit, um diesen großen Schritt gebührend zu feiern. Ein Kurzurlaub in einem romantischen Hotel stellt sicher, dass Ihr gemeinsames Zusammenleben ganz entspannt beginnt.

Häufig gestellte Fragen:

Sie wollen aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen?

Das Ende einer Beziehung beendet leider nicht auch automatisch den Mietvertrag. Sind Sie unverheiratet und der Mietvertrag wurde von nur einem der Partner unterschrieben, muss der andere Partner bei einer Trennung ausziehen. Anders sieht es aus, wenn beide den Mietvertrag beim Zusammenzug unterschreiben, da nun beide Parteien die gleichen Rechte genießen und der Vertrag auch nur von beiden gemeinsam gekündigt werden kann.

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